Was macht der Jugendausschuss?
Der Jugendausschuss ist die Vertretung der Jugendlichen in unserer Kirchengemeinde. Seine Aufgaben sind folgende:
- Der JA plant und koordiniert die Vorhaben der Jugendarbeit und hält Verbindung zu den anderen Formen der Gemeindearbeit.
- Der JA berät den Kirchenvorstand in personellen Fragen der Jugendarbeit.
- Der JA wird bei Konfliktfällen im Bereich der Jugendarbeit gehört. Auf sein Verlangen werden der Dekanatsjugendpfarrer/die Dekanatsjugendpfarrerin und der Dekanatsjugendreferent/die Dekanatsjugendreferentin eingeschaltet.
- Der JA verteilt die im Haushalt vorgesehenen Mittel für die Jugendarbeit sowie die anderen für die Jugendarbeit verfügbaren Mittel wie z. B. Zuschüsse.
- Die Jugendvertreter im JA wählen die Delegierten für den Dekanatsjugendkonvent.
Geschäftsordnung:
Die komplette Geschäftsordnung des Jugendausschusses, die sich nach der Ordnung der Evangelischen Jugend in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern richtet, kannst Du hier sehen...
Wer gehört dazu?
Die Mitglieder des Jugendausschuss:
Wer darf kommen?
Die Sitzungen des Jugendausschusses sind grundsätzlich öffentlich (außer bei Personalangelegenheiten oder auf Beschluss des JA).
Man kann also dabei sein, allerdings ohne Rede- und Stimmrecht. Abstimmen können grundsätzlich nur gewählte oder berufene Mitglieder.